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Fundsache
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt, einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist das Fundbüro der Stadt Delmenhorst. Dort wird eine Fundanzeige unter Angabe des Fundortes, des Fundzeitpunktes und der Personalien des Finders aufgenommen, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Eigentümer feststellen lässt.
Wichtig: Der Fundgegenstand ist immer bei dem jeweiligen Fundbüro des Fundortes abzugeben, nicht beim Wohnort des Finders.
Im virtuellen Fundbüro können Sie nach abgegebenen Gegenständen suchen.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sache.
Die Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsachen. Sie können Fundtiere ohne vorherige Anzeige bei der Stadt direkt in einem Tierheim abgeben. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen das Tierheim Bergedorf, Am Eckerkamp 15 in 27777 Ganderkesee, Telefon: (04222) 70513.
Unterlagen:
- Fundgegenstand
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühr:
- Es fallen ggf. Gebühren an.
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